Die Verkehrswacht Wetzlar e. V.. möchte Ihre Mitgliedsbeiträge und Spenden effektiv und so wirkungsvoll wie möglich einsetzen und hohe Ausgaben für Porto und
Versandkosten vermeiden. Aus diesem Grund werden wir zukünftig nur noch Zuwendungs- bzw. Spendenbescheinigungen ab einem Betrag von mindestens 300 Euro
versenden.
Wir denken, dass diese Vorgehensweise auch in Ihrem Interesse ist und die so gesparten Kosten in die gemeinnützige Arbeit fließen können. Für den vereinfachten
Spendennachweis bis zu 300 Euro (§ 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg
mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder
Mitgliedsbeitrag – vorzulegen.
Spenden über 300 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung /
Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden. Die Verkehrswacht Wetzlar e. V. ist beim Finanzamt als gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit, somit können Sie
Spenden an unsere Organisation von der Steuer absetzen.
Diesen können Sie hier downloaden und beschreiben.